Ab 250 €pro MonatFester Preis, zzgl. USt, schriftlich bestätigt, sobald wir das Volumen kennen.

Steuer-Compliance · Überblick

Steuerliche Compliance in Rumänien: neun Meldungen, eine monatliche Routine

Wir übernehmen den gesamten rumänischen Meldezyklus — Umsatzsteuererklärung, SAF-T, RO e-Factura, RO e-Transport, Intrastat und die zusammenfassenden Meldungen — für ausländische Gruppen mit einer rumänischen Tochtergesellschaft und für Unternehmen, die hier nur eine rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer halten. Ein partnergeführtes Team — ein zugelassener Steuerberater und eine Wirtschaftsprüferin prüfen und zeichnen jede Meldung —, selbst entwickelte Werkzeuge, ein fester Monatspreis und Antworten auf Englisch, Italienisch oder Rumänisch.

Geprüft von Silvia, bilanzbuchhalterin (CECCAR) · aktualisiert September 2026

Leistungen in diesem Bereich

Umsatzsteuer-Registrierung

Umsatzsteuer-Registrierung in Rumänien für ausländische Unternehmen: keine Schwelle, Formular 015, Direktregistrierung für EU-Firmen, etwa eine Woche.

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Fiskalvertretung

Fiskalvertreter in Rumänien: Pflicht für Nicht-EU-Unternehmen nach Art. 316, freiwillig für EU-Firmen. Wofür er einsteht, Bestellung, Unterlagen, Dauer.

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Umsatzsteuererklärung (D300)

Die rumänische Umsatzsteuererklärung D300: wer abgeben muss, monatlicher oder vierteljährlicher Zeitraum, Frist zum 25., Erstattung und unsere Abgabe.

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Meldung D394

D394 Rumänien erklärt: die Meldung der Inlandsumsätze, wann nicht ansässige Unternehmen abgeben müssen, Frist zum 30., Abgleichregeln und unsere Erstellung.

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Zusammenfassende Meldung (D390)

Zusammenfassende Meldung Rumänien: wer die D390 abgibt, die Umsatzcodes, die VIES-Prüfung, die Frist zum 25. und wie wir die Meldung monatlich erstellen.

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SAF-T (D406)

SAF-T Rumänien erklärt: wer die D406 abgibt, die vereinfachte Datei für Nichtansässige seit 2025, Fristen, Bußgelder und Erstellung aus Ihrem ERP.

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Intrastat

Intrastat Rumänien: Schwellenwert von 1.000.000 RON je Warenstrom für 2026, Eingänge und Versendungen, Frist zum 15. und Meldung beim Statistikamt.

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e-Factura (E-Rechnung)

E-Rechnung Rumänien: wer über RO e-Factura fakturiert, B2B-Meldung ohne feste Niederlassung, die Frist von 5 Werktagen ab 2026, B2C und Bußgelder.

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e-Transport

RO e-Transport für ausländische Unternehmen: welche Transporte einen UIT-Code brauchen, wer meldet, wie lange der Code gilt und welche Sanktionen drohen.

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Welcher Fall ist Ihrer? Unternehmen außerhalb der EU ansässig → Fiskalvertretung · EU-Unternehmen, das nur eine rumänische USt-Nummer braucht → Umsatzsteuer-Registrierung · rumänische Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung → Buchhaltung

Was steuerliche Compliance in Rumänien tatsächlich umfasst

Rumänien verlangt von einem umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen neun wiederkehrende Dinge. Fünf gehören zur Umsatzsteuer: die Registrierung selbst, die Fiskalvertretung, wo sie vorgeschrieben ist, die Umsatzsteuererklärung, die Meldung der Inlandsumsätze und die Zusammenfassende Meldung. Vier sind digitale Meldepflichten, die in den letzten vier Jahren auf die Umsatzsteuer aufgesattelt wurden: SAF-T, RO e-Factura, RO e-Transport und Intrastat.

Es sind nicht neun getrennte Besorgungen. Die ANAF, die rumänische Finanzverwaltung, liest sie gegeneinander. Die Umsatzsteuererklärung muss zur Umsatzaufstellung passen, die Aufstellung zu dem, was Ihre Geschäftspartner gemeldet haben, und SAF-T enthält die Buchführung, aus der beides entstanden ist. Ein Widerspruch zwischen zwei dieser Dateien ist zunehmend der Anfang einer rumänischen Betriebsprüfung. Die neun Punkte als ein System zu behandeln — dieselben Quelldaten, dieselbe Zuordnung, derselbe Monatsabschluss — ist der einzige Weg, sie konsistent zu halten.

Für ein deutsches oder österreichisches Finanzressort ist das der eigentliche Unterschied zur Heimat: Nicht die einzelne Meldung ist anspruchsvoll, sondern ihre Abstimmung untereinander. Wer in Rumänien monatlich drei Dateien abgibt, die aus drei verschiedenen Quellen stammen, produziert Abweichungen, die später erklärt werden müssen.

Nicht ansässig oder feste Niederlassung: die Linie, die Ihre Pflichten bestimmt

Eine Frage kommt vor allen anderen: Ist Ihr Unternehmen für Zwecke der Umsatzsteuer in Rumänien ansässig?

Eine im Ausland gegründete Gesellschaft kann eine rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer halten, ohne hier präsent zu sein — kein Büro, kein Personal, keine Ausrüstung. Umsatzsteuerlich ist sie dann nicht ansässig, aber registriert. Sobald sie in Rumänien über einen hinreichenden Grad an Beständigkeit zusammen mit Personal- und Sachmitteln verfügt, hat sie eine feste Niederlassung, und es folgt eine längere Pflichtenliste. Eine rumänische Tochtergesellschaft, also ein SRL (die rumänische GmbH), ist vom ersten Tag an ein rumänischer Steuerpflichtiger.

Pflicht Nicht ansässig, nur rumänische USt-Nummer Feste Niederlassung oder rumänische Gesellschaft
Umsatzsteuererklärung (D300) Ja Ja
Zusammenfassende Meldung (D390) Ja, für innergemeinschaftliche Ströme Ja
Intrastat Ja, oberhalb der Schwelle Ja, oberhalb der Schwelle
SAF-T (D406) Ja, vereinfachte Fassung seit 1. Januar 2025 Ja, vollständige Datei
RO e-Factura — Ausstellung über das System Nein, die gewohnte Fakturierung läuft weiter Ja, B2B und B2C
RO e-Factura — Meldung Ja, nur B2B-Rechnungen, parallel zur gewohnten Fakturierung; keine B2C-Pflicht Durch die Ausstellung über das System abgedeckt
RO e-Factura — Empfang Ja, Lieferanten melden ihre Rechnungen an das System Ja
RO e-Transport Ja, für Bewegungen im Anwendungsbereich Ja
Fiskalvertreter Pflicht bei Ansässigkeit außerhalb der EU Nicht anwendbar

Die Meldung der Inlandsumsätze erfasst Lieferungen und Erwerbe mit rumänischen Geschäftspartnern und folgt der Umsatzsteuererklärung; ein nicht ansässiges Unternehmen gibt sie nur ab, soweit es in Rumänien mit Personen umsetzt, die dort umsatzsteuerlich registriert sind. Die Ansässigkeitsanalyse gleich zu Beginn richtig zu treffen, erspart die beiden teuersten Fehler, die uns begegnen: ein ausländisches Unternehmen, das gar nichts meldet, weil es annahm, eine USt-Nummer bringe keine Pflichten mit sich, und ein ausländisches Unternehmen, das eine vollständige rumänische Buchhaltungsfunktion aufbaut, die es nie gebraucht hätte.

Die zwei Situationen, mit denen wir arbeiten

Eine ausländische Gruppe mit rumänischer Tochtergesellschaft. Der Konzerncontroller verantwortet die Zahlen, die örtliche Einheit schuldet die Meldungen, und der Meldekalender ist rumänisch, während der Abschlusskalender der der Gruppe ist. Wir arbeiten auf Ihren Abschluss hin, nicht auf unseren: Sie liefern die Summen- und Saldenliste und die Journale in dem Format, das Sie ohnehin erzeugen, und wir machen daraus rumänische Erklärungen.

Ein ausländisches Unternehmen mit bloßer rumänischer USt-Nummer. Marktplatzhändler mit Ware in einem rumänischen Lager, Fernverkäufer jenseits des Punktes, an dem der One-Stop-Shop nicht mehr trägt, Auftragnehmer auf einem örtlichen Projekt, Gruppen, die Waren durch Rumänien bewegen. Hier liegen die Quelldaten in einem ausländischen ERP, das vom rumänischen Kontenplan nichts weiß, und der größte Teil der Arbeit ist Übersetzung. Der Weg beginnt mit der Umsatzsteuer-Registrierung in Rumänien für Nichtansässige und, für außerhalb der EU ansässige Unternehmen, mit der Fiskalvertretung.

KalenderDer rumänische Steuermonat, in vier Eckpunkten
  1. 15IntrastatBeim Nationalen Institut für Statistik, nicht bei ANAF, sobald die Jahresschwelle von 1.000.000 RON je Warenstrom überschritten ist.
  2. 25D300 · D390 · D112 · D100Der dichteste Tag: Die Erklärungen werden eingereicht und die daraus resultierenden Beträge gezahlt.
  3. 30D394Die Informationsmeldung für Inlandsumsätze. Im Februar am letzten Tag des Monats.
  4. letzter TagSAF-T (D406)Die Standard-Prüfdatei für den abgeschlossenen Zeitraum.

Eine Frist, die auf einen arbeitsfreien Tag fällt, verschiebt sich auf den nächsten Werktag (Art. 75 Steuerverfahrensgesetzbuch), und der Termin 25. Dezember wird auf den 21. Dezember vorgezogen (Art. 155 Abs. (2)). Erstellen Sie den Kalender Ihres Unternehmens, mit den genauen Daten.

Der Umsatzsteuer-Block

Die Registrierung steht am Anfang, und für nicht ansässige Unternehmen gibt es keine Umsatzschwelle — die Pflicht wird durch den Vorgang ausgelöst, nicht durch das Volumen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union bestellen einen rumänischen Fiskalvertreter, der dann die Umsatzsteuererklärungen abgibt und die Umsatzsteuer entrichtet, die auf die ihm übertragenen Vorgänge entfällt. EU-Unternehmen dürfen sich direkt registrieren.

Nach der Registrierung beginnt der Zyklus: die Umsatzsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich, die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. für innergemeinschaftliche Ströme, die Meldung der Inlandsumsätze bis zum 30., soweit Inlandsumsätze mit in Rumänien umsatzsteuerlich registrierten Personen vorliegen, und Intrastat bis zum 15. an das Nationale Institut für Statistik, sobald Eingänge oder Versendungen in einem Warenstrom eine Million RON überschreiten. Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt seit dem 1. August 2025 21 %, der ermäßigte Satz 11 % — eine ganze Reihe deutschsprachiger Quellen nennt weiterhin die alten 19 %.

Der digitale Block

SAF-T über die Datei D406 ist die schwerste der vier Pflichten: ein vollständiges XML-Abbild der Buchführungsdaten, monatlich oder vierteljährlich fällig und für Nichtansässige seit dem 1. Januar 2025 in vereinfachter Form verpflichtend. RO e-Factura regelt die Rechnungsausstellung für in Rumänien ansässige Unternehmen, B2C-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 eingeschlossen, sowie die Meldung der B2B-Rechnungen durch nicht ansässige Unternehmen neben deren gewohnter Fakturierung. RO e-Transport erfasst die physische Warenbewegung und verlangt einen UIT-Code, bevor das Fahrzeug losfährt. Intrastat steht ein wenig abseits — Statistik statt Steuer —, wird aber trotzdem gegen die Zusammenfassende Meldung abgeglichen.

Kurze Frage? Schildern Sie uns Ihre Warenströme und Ihre rumänischen Pflichten; Sie erhalten eine Einschätzung, welche der neun Meldungen tatsächlich auf Sie zutreffen, und einen festen Monatspreis dafür. Angebot anfordern

Wie wir Compliance betreiben

Wir arbeiten vollständig online: Kein Schritt des Verfahrens verlangt einen Kurier oder eine Unterschrift in Bukarest. Wir erstellen und übermitteln jede Erklärung über den Virtuellen Privaten Raum (SPV) mit unserem qualifizierten digitalen Zertifikat, auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht, und senden Ihnen die Eingangsbestätigung der ANAF. Ihr Team muss weder die rumänischen Spezifikationen lernen noch selbst etwas einreichen.

Die Arbeit läuft auf Werkzeugen, die wir selbst gebaut haben, weil rumänische Standardsoftware ein rumänisches Quellsystem voraussetzt: eine Zuordnungs- und Prüfmaschine für SAF-T, ein Generator, der Erklärungen direkt aus Excel erzeugt, und UITdesk für die e-Transport-Codes. Sie schicken einen ERP-Export oder eine Excel-Datei; wir wandeln sie in die rumänischen Formate um und prüfen sie, bevor irgendetwas eingereicht wird. Möchte Ihr Team im Tagesgeschäft selbst handlungsfähig bleiben, kann es eigene Zugänge erhalten, um im RO e-Transport über UITdesk UIT-Codes auszustellen und in RO e-Factura Rechnungen auszustellen und zu verfolgen.

Ein fester Monatspreis deckt den vereinbarten Satz an Meldungen ab. Die Kommunikation läuft auf Englisch, Italienisch oder Rumänisch, mit einem partnergeführten Team — jede Meldung wird von einem zugelassenen Steuerberater und einer Wirtschaftsprüferin geprüft und gezeichnet — statt über eine Ticket-Warteschlange. Die Fristenübersicht finden Sie im rumänischen Steuerkalender; die Mechanik darunter erklärt der Leitfaden zur Umsatzsteuer in Rumänien für ausländische Unternehmen.

Wie der erste Monat aussieht

Das Onboarding hat vier Schritte. Wir bestätigen die Ansässigkeitsanalyse und die Liste der Meldungen, die Sie schulden. Wir lassen die Vollmacht und das digitale Zertifikat bei der ANAF registrieren. Wir bilden Ihren Kontenplan, Ihre Steuerschlüssel und Ihre Belegarten einmal ab und verwenden diese Zuordnung anschließend in jedem Zeitraum wieder. Danach lassen wir einen Zeitraum parallel zu Ihrem heutigen Vorgehen laufen und stellen um.

Wurden frühere Zeiträume versäumt, beziffern wir zuerst das Risiko und korrigieren in einer kontrollierten Reihenfolge. Eine freiwillige Korrektur wird sehr anders behandelt als eine Feststellung, die während einer Betriebsprüfung getroffen wird.

Quellen und Rechtsgrundlage

  1. Rumänisches Steuergesetzbuch (Codul fiscal, Gesetz 227/2015) samt Durchführungsnormen, konsolidierte Fassung der ANAF — Titel VII, insbesondere die Artikel 316, 323, 324 und 325 — umsatzsteuerliche Registrierung einschließlich der Registrierung über einen Fiskalvertreter nach Artikel 316 Absatz (7), die Umsatzsteuererklärung und die zusammenfassenden Meldungen; die Punkte 88 und 89 der Normen legen fest, wofür der Fiskalvertreter eingebunden ist.
  2. ANAF — die Erklärungen D300, D390, D394 und D406 sowie der Virtuelle Private Raum — Übermittlungswege, aktuelle Formularversionen und die amtlichen Nomenklaturen, die für jede Erklärung verwendet werden.

Die Angaben oben sind allgemeiner Natur und geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung wieder. Sie ersetzen keine Prüfung der konkreten Situation Ihres Unternehmens.

Häufige Fragen

01Welche Steuermeldungen muss ein Unternehmen in Rumänien abgeben?

Ein in Rumänien umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen hat es mit neun wiederkehrenden Punkten zu tun: der Registrierung selbst, der Fiskalvertretung, soweit sie greift, der Umsatzsteuererklärung D300, der Meldung der Inlandsumsätze D394, der Zusammenfassenden Meldung D390, SAF-T D406, RO e-Factura, RO e-Transport und Intrastat. Welche davon tatsächlich gelten, hängt davon ab, ob das Unternehmen in Rumänien ansässig ist, von seinem Umsatzsteuerzeitraum und von den Waren und Warenströmen, die es bewegt.

02Muss ein ausländisches Unternehmen mit bloßer rumänischer USt-Nummer in Rumänien melden?

Ja. Ein nicht ansässiges, aber in Rumänien registriertes Unternehmen gibt Umsatzsteuererklärungen ab, meldet seine innergemeinschaftlichen Warenströme, reicht ab Überschreiten der Schwelle Intrastat ein und übermittelt seit dem 1. Januar 2025 eine vereinfachte SAF-T-Datei über die Vorgänge, die über seine rumänische USt-Nummer laufen. Seine Rechnungen stellt es nicht über RO e-Factura aus, aber es übermittelt seine B2B-Rechnungen zu Meldezwecken parallel zur gewohnten Fakturierung an das System, und seine rumänischen Lieferanten melden ihre Rechnungen ebenfalls dort.

03Was ist der Unterschied zwischen einer USt-Registrierung und einer festen Niederlassung in Rumänien?

Eine bloße USt-Nummer bedeutet, dass das Unternehmen rumänische Umsätze meldet, hier aber keine Präsenz unterhält. Eine feste Niederlassung besteht, wenn das Unternehmen über einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie über Personal- und Sachmittel verfügt, um von diesem Ort aus Leistungen zu empfangen oder zu erbringen. Die Unterscheidung entscheidet alles Weitere: Eine feste Niederlassung stellt sämtliche Rechnungen über RO e-Factura aus, B2C eingeschlossen, gibt die vollständige SAF-T-Datei ab und verhält sich meldetechnisch wie ein rumänisches Unternehmen.

04Lassen sich rumänische Erklärungen ohne örtlichen Geschäftsführer oder Mitarbeiter abgeben?

Ja. Jede Erklärung erreicht die ANAF elektronisch über den Virtuellen Privaten Raum (SPV), mit einem qualifizierten digitalen Zertifikat, das für den Steuerpflichtigen registriert ist. Wir erstellen und übermitteln jede Meldung mit unserem eigenen Zertifikat auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht und senden Ihnen die Eingangsbestätigung der ANAF. Weder eine Reise noch eine örtliche Einstellung noch ein in Rumänien ansässiger Unterzeichner sind dafür nötig.

05Wie lange dauert es, die rumänische Compliance an einen externen Dienstleister zu übergeben?

In der Praxis zwei bis vier Wochen. Die erste Woche umfasst die Vollmacht, die Registrierung des digitalen Zertifikats und den Zugang zu Ihren Buchhaltungs- oder ERP-Exporten. In der zweiten wird Ihr Kontenplan samt Steuerschlüsseln auf die rumänische Nomenklatur abgebildet. Ab dem folgenden Zeitraum läuft der Zyklus monatlich. Korrekturen für frühere Zeiträume werden, wo sie nötig sind, parallel bearbeitet.

06Was passiert, wenn eine rumänische Steuererklärung verspätet abgegeben wird?

Die verspätete Abgabe zieht ein Bußgeld je Erklärung nach sich und, für tatsächlich geschuldete Steuer, taggenau berechnete Verzugszinsen und Säumniszuschläge. Teurer ist meist die indirekte Folge: Fehlende oder widersprüchliche Meldungen bringen einen Steuerpflichtigen auf die Risikoliste, und die Abgleiche zwischen SAF-T, der Umsatzsteuererklärung und der Meldung der Inlandsumsätze machen Lücken leicht sichtbar. Eine freiwillige Korrektur vor einer Prüfung senkt das Risiko erheblich.

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