Rechner · E-Commerce-Umsatzsteuer

OSS-Schwellenwert-Rechner: die 10.000-EUR-Grenze für Fernverkäufe

Geben Sie Ihre grenzüberschreitenden B2C-Umsätze des Vorjahres und des laufenden Jahres ein. Der Rechner zeigt, wie viel vom Schwellenwert von 10.000 EUR verbraucht ist, ob bereits die Umsatzsteuer des Kundenlandes gilt und, mit einer Monatsschätzung, in welchem Monat Sie den Schwellenwert voraussichtlich überschreiten.

  • Berechnung im Browser
  • Ein EU-weiter Schwellenwert
  • MwStSystRL Art. 59c

Geprüft von Silvia, Bilanzbuchhalterin (CECCAR) · aktualisiert

Das Werkzeug

Ihre Umsätze

Nichts von Ihren Eingaben verlässt die Seite: Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Beträge in Euro, ohne Umsatzsteuer.

Sind Sie nur in einem EU-Mitgliedstaat ansässig?
Keine festen Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten.
Werden die Waren nur aus diesem Mitgliedstaat versendet?
Antworten Sie „Nein“, wenn Sie Ware in einem Lager in einem anderen Mitgliedstaat halten, zum Beispiel in Rumänien.
Fernverkäufe von Gegenständen und elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten.
Der Gesamtbetrag vom 1. Januar bis zum Ende des unten gewählten Monats.
Die Monatsschätzung wird ab dem Folgemonat angewendet.
Nur grenzüberschreitende B2C-Umsätze, ohne Umsatzsteuer.

Geben Sie Ihre Umsätze ein, um zu sehen, wie viel vom Schwellenwert von 10.000 EUR verbraucht ist.

Verwendete Sätze und Regeln

EU-weiter Schwellenwert
10.000 EURohne USt, alle anderen Mitgliedstaaten zusammen — Richtlinie 2006/112/EG, Art. 59c
Gegenwert für Rumänien
46.337 Leifür in Rumänien ansässige Verkäufer — rumänisches Steuergesetzbuch, Art. 278^1 Abs. 5
Geprüfte Jahre
Vorjahr und laufendes Jahrin einem davon überschritten: Besteuerung im Kundenland — Art. 59c Abs. 1 Buchst. c
Ab wann die Regel wechselt
Ab dem überschreitenden Umsatznicht erst ab dem Folgezeitraum — Art. 59c Abs. 2

Was in den Schwellenwert einfließt

Zwei Umsatzarten werden addiert: innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen, also Waren, die Sie aus Ihrem Ansässigkeitsstaat an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten versenden, und Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer, über alle anderen Mitgliedstaaten zusammen. Einen eigenen Betrag für Rumänien gibt es nicht.

Nicht dazu zählen: Verkäufe an Kunden im eigenen Land, B2B-Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr., Verkäufe von Waren, die aus einem Lager in einem anderen Mitgliedstaat versendet werden, und Fernverkäufe von Waren, die aus Drittländern eingeführt werden.

Geprüft werden zwei Jahre. Hat der Gesamtbetrag im vorangegangenen Kalenderjahr 10.000 EUR nicht überschritten und überschreitet er sie im laufenden Jahr nicht, dürfen Sie weiter die Umsatzsteuer Ihres eigenen Landes berechnen. Verkäufer aus Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums prüfen gegen den festen nationalen Gegenwert, nicht gegen den Tageskurs: 46.337 Lei in Rumänien (rumänisches Steuergesetzbuch, Art. 278^1 Abs. 5).

Was beim Überschreiten geschieht

Der Ort der Lieferung verlagert sich ins Kundenland ab dem Umsatz, der den Gesamtbetrag über 10.000 EUR hebt (Art. 59c Abs. 2 der Richtlinie; Art. 278^1 Abs. 2 des rumänischen Steuergesetzbuchs). Frühere Verkäufe behalten die Umsatzsteuer Ihres Landes und werden nicht korrigiert. Jeder spätere grenzüberschreitende B2C-Verkauf, in jeden Mitgliedstaat, unterliegt der Umsatzsteuer des Kundenlandes, für den Rest des Jahres und das gesamte folgende Kalenderjahr.

Ein Beispiel: Ein Verkäufer, der aus Deutschland versendet, hat Ende Juni 7.400 EUR an maßgeblichen Umsätzen. Im Juli hebt eine rumänische Bestellung über 3.200 EUR den Gesamtbetrag auf 10.600 EUR. Diese Bestellung wird in Rumänien mit 21 % besteuert, das sind 672 EUR rumänische Umsatzsteuer.

Danach gibt es zwei Wege: eine umsatzsteuerliche Registrierung in jedem Kundenland oder den One-Stop-Shop (OSS) mit einer einzigen vierteljährlichen Erklärung im eigenen Mitgliedstaat. Sie können auch vor Erreichen des Schwellenwerts zur Besteuerung im Kundenland optieren; die Option bindet Sie für mindestens zwei Kalenderjahre (Art. 59c Abs. 3).

Warum ein Lager in Rumänien Sie aus dem Schwellenwert und aus dem OSS herausnimmt

Der Schwellenwert ist eine Erleichterung für kleine Verkäufer, die aus einem einzigen Land arbeiten. Er setzt voraus, dass Sie nur in einem Mitgliedstaat ansässig sind und dass die Waren aus diesem Mitgliedstaat versendet werden (Art. 59c Abs. 1 Buchst. a und b). Ware, die bei einem Fulfilment-Dienstleister in Rumänien oder im Lager eines Marktplatzes wie eMAG liegt, wird nicht aus Ihrem Ansässigkeitsstaat versendet. Der Schwellenwert erfasst sie deshalb gar nicht.

Ein Verkauf aus rumänischem Lagerbestand an einen rumänischen Verbraucher ist kein Fernverkauf. Er ist eine Inlandslieferung in Rumänien: umsatzsteuerliche Registrierung vor dem ersten lokalen Verkauf, ohne Schwellenwert für ein nicht ansässiges Unternehmen, rumänische Umsatzsteuer von 21 % oder 11 % auf der Rechnung und die rumänische Umsatzsteuererklärung statt der OSS-Erklärung. Der OSS deckt diese Verkäufe nicht ab. Prüfen Sie Ihre Lage mit dem Check zur Registrierungspflicht und lesen Sie das Registrierungsverfahren für nicht ansässige Unternehmen.

Verkäufe, die aus dem rumänischen Lager an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten gehen, sind Fernverkäufe, die ab dem ersten Euro im Kundenland besteuert werden, und können in die OSS-Erklärung aufgenommen werden. Das Verbringen eigener Ware nach Rumänien ist selbst ein meldepflichtiger Vorgang, erläutert im Leitfaden zur E-Commerce-Umsatzsteuer.

Was der Rechner nicht abdeckt

IOSS. Fernverkäufe von Waren, die aus Drittländern in Sendungen bis 150 EUR eingeführt werden, laufen über den Import-One-Stop-Shop. Der Schwellenwert von 10.000 EUR gilt für sie nicht.

Außerhalb der EU ansässige Verkäufer. Der Schwellenwert steht nur einem Unternehmen zu, das in einem Mitgliedstaat ansässig ist. Ein Verkäufer aus einem Drittland berechnet ab dem ersten Verkauf die Umsatzsteuer des Kundenlandes.

Marktplätze als fiktive Lieferer. Wird die Plattform als Verkäufer behandelt (eingeführte Waren in Sendungen bis 150 EUR sowie Waren, die sich bereits in der EU befinden und über die Plattform von einem außerhalb der EU ansässigen Verkäufer verkauft werden), schuldet die Plattform die Umsatzsteuer auf den Verkauf an den Verbraucher, und dieser Verkauf zählt nicht zu Ihrem Gesamtbetrag.

Der Rechner prüft auch die Beträge nicht: welche Verkäufe B2C sind, welcher Wert netto ist, wie ein Verkauf in anderer Währung umgerechnet wird. Das ergibt sich aus Ihren Aufzeichnungen.

Häufige Fragen

01Gilt der Schwellenwert von 10.000 EUR je Land?

Nein. Es ist ein einziger EU-weiter Gesamtbetrag: Fernverkäufe von Gegenständen und Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in allen anderen Mitgliedstaaten werden addiert. Die früheren Lieferschwellen je Land von 35.000 oder 100.000 EUR sind zum 1. Juli 2021 entfallen.

02Gelten genau 10.000 EUR als überschritten?

Nein. Der Text verlangt, dass der Gesamtbetrag 10.000 EUR „nicht überschreitet“. Bei genau 10.000 EUR liegen Sie also noch darunter. Die Regel wechselt ab dem Umsatz, der den Gesamtbetrag über diesen Wert hebt, und dieser Umsatz wird bereits im Kundenland besteuert.

03Ich habe den Schwellenwert im Vorjahr überschritten, verkaufe dieses Jahr aber weniger. Kann ich zur Umsatzsteuer meines Landes zurück?

Nicht in diesem Jahr. Die Bedingung umfasst auch das vorangegangene Kalenderjahr: Wurde der Schwellenwert damals überschritten, gilt die Umsatzsteuer des Kundenlandes für das gesamte laufende Jahr, so gering die Umsätze auch sind. Zurück können Sie erst in dem Jahr, das auf ein volles Kalenderjahr unter dem Schwellenwert folgt.

04Brauche ich mit OSS-Registrierung eine rumänische USt-IdNr.?

Nein, solange Sie aus Ihrem eigenen Land versenden. Der OSS wird im Mitgliedstaat der Identifizierung erklärt, und die rumänische Umsatzsteuer auf Verkäufe an rumänische Verbraucher wird über diese Erklärung gezahlt. Eine rumänische Registrierung wird Pflicht, sobald Sie Ware in Rumänien lagern oder hier andere steuerbare Umsätze ausführen.

05Ich verkaufe über eMAG aus deren Lager in Rumänien. Hilft mir der Schwellenwert?

Nein. Die Waren werden nicht aus Ihrem Ansässigkeitsstaat versendet, also gilt der Schwellenwert nicht. Ein Verkauf aus rumänischem Lagerbestand an einen rumänischen Kunden ist eine Inlandslieferung und erfordert die umsatzsteuerliche Registrierung in Rumänien vor dem ersten Verkauf, ohne Schwellenwert für ein nicht ansässiges Unternehmen.

06Zählen Verkäufe an Unternehmen mit?

Nein. Der Schwellenwert betrifft Verkäufe an Nichtsteuerpflichtige, praktisch also an Verbraucher. Lieferungen an Unternehmen mit USt-IdNr. in einem anderen Mitgliedstaat sind innergemeinschaftliche Lieferungen mit eigener Regelung und eigener Meldung und werden hier nicht addiert.

Quellen und Rechtsgrundlage

  1. Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem — Art. 59c: der Schwellenwert von 10.000 EUR, die Voraussetzungen in Abs. 1, die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung in Abs. 2 und die Option für zwei Kalenderjahre in Abs. 3.
  2. Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 — Hat Art. 59c in die Mehrwertsteuerrichtlinie eingefügt; die Regeln für Fernverkäufe von Gegenständen gelten seit dem 1. Juli 2021.
  3. Rumänisches Steuergesetzbuch (Gesetz Nr. 227/2015), konsolidierte Fassung der ANAF — Art. 278^1: Abs. 1 die kumulativen Voraussetzungen, Abs. 2 die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, Abs. 3 die Option für mindestens zwei Jahre, Abs. 5 der Gegenwert von 46.337 Lei; Art. 316 zur Registrierung nicht ansässiger Steuerpflichtiger.

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