Buchhaltung · Übernahme

Steuerberater in Rumänien wechseln? Die Übernahme machen wir, ohne Zusatzkosten

Sie müssen nicht bis zum Jahresende warten, und Sie müssen Ihrer bisherigen Kanzlei nicht selbst hinterherlaufen. Wir stellen die Anforderung der Unterlagen, prüfen, was ankommt, und übernehmen die Meldungen ab dem vereinbarten Monat. Die Anforderung der Unterlagen, die Prüfung der Eröffnungssalden und der gesamte Schriftwechsel mit der bisherigen Kanzlei sind Teil des monatlichen Honorars und werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.

  • Keine Übernahmegebühr
  • Keine Lücke bei den Meldungen
  • Erstgespräch kostenlos

Geprüft von Silvia, Bilanzbuchhalterin (CECCAR) · aktualisiert

Ihr bisheriger BuchhalterTaxOlia

Wann sich ein Wechsel lohnt

Diese Punkte tauchen in fast jedem Mandat auf, das wir übernehmen. Einer allein ist kein Grund zu wechseln; drei bedeuten in der Regel eine Buchhaltung, die sich von Monat zu Monat verschlechtert.

  • Von einer Frist erfahren Sie aus dem Bußgeldbescheid und nicht von Ihrem Buchhalter.
  • Fragen bleiben tagelang unbeantwortet, und die Antwort kommt am Tag der Abgabe.
  • Sie erfahren erst dann, was Sie zu zahlen haben, wenn das Geld längst beim Fiskus sein müsste.
  • Die Summen- und Saldenliste kommt spät oder gar nicht, und große Salden werden auf Nachfrage nicht erklärt.
  • Sie zahlen ein monatliches Honorar, holen Ihre Rechnungen aber selbst aus RO e-Factura und erzeugen die UIT-Codes selbst.
  • Ihr Buchhalter kann mit Stripe, Wise, PayPal oder ausländischen Kontoauszügen nicht umgehen.

Wenn Ihnen drei oder mehr Punkte bekannt vorkommen, lassen Sie die Unterlagen prüfen, bevor Sie etwas entscheiden. Das erste Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.

Wie die Übernahme abläuft, Schritt für Schritt

Sechs Schritte, fünf davon bei uns. Eine Übernahme dauert normalerweise wenige Tage bis zwei Wochen, je nachdem, wie schnell die bisherige Kanzlei antwortet.

  1. Das erste Gespräch

    Gemeinsam

    Sie schildern uns, was die Gesellschaft macht, wie viele Belege im Monat anfallen, welches Steuerregime sie anwendet und was derzeit nicht funktioniert. Daraus ergeben sich der Umfang der Meldungen und das feste monatliche Honorar. Das Erstgespräch ist kostenlos.

  2. Die Anforderung der Unterlagen

    Machen wir

    Wir schicken die Standardliste der Unterlagen an Ihren bisherigen Buchhalter und haken so lange nach, bis die Unterlagen vollständig sind. Bei Ihnen bleibt nur die Kündigung des Vertrags, falls dieser eine Kündigungsfrist vorsieht.

  3. Prüfung dessen, was ankommt

    Machen wir

    Wir stimmen die eröffnende Summen- und Saldenliste mit den tatsächlich eingereichten Erklärungen und mit dem Steuerkonto im Virtuellen Privaten Raum (SPV) ab. Abweichungen kommen jetzt ans Licht und nicht erst bei der nächsten Betriebsprüfung. Was fehlt, lässt sich rekonstruieren: Art. 26 des Buchführungsgesetzes Nr. 82/1991 räumt dafür 30 Tage ab Feststellung ein.

  4. Die Zugänge

    Gemeinsam

    Eine Vollmacht für den Virtuellen Privaten Raum, damit wir mit unserem eigenen digitalen Zertifikat einreichen, dazu der Zugang zu Ihrem Fakturierungsprogramm und zu RO e-Factura. Alles wird elektronisch unterschrieben, niemand muss reisen.

  5. Rückstände auf den Tisch

    Machen wir

    Finden wir fehlende Erklärungen, ausgelassene Nullmeldungen oder Differenzen zwischen Buchhaltung und Steuerkonto, erhalten Sie die Liste, die Reihenfolge der Bereinigung und die Kosten schriftlich, bevor wir anfangen. Nichts wird im Nachhinein in Rechnung gestellt.

  6. Der erste Monat

    Machen wir

    Wir behandeln ihn als Kalibrierungsmonat: mehr Kontrollen, mehr Rückfragen, und die Arbeitsabläufe werden festgelegt. Ab der ersten Fälligkeit führen wir den Fristenkalender, und Sie erhalten zu jeder Abgabe die amtliche Empfangsbestätigung.

Was Sie nicht gesondert zahlen

Die Übernahme hat keinen eigenen Preis. Konkret deckt das monatliche Honorar ab:

  • Die Anforderung der Unterlagen bei der bisherigen Kanzlei und das Nachfassen bis zur Vollständigkeit.
  • Die Prüfung der eröffnenden Summen- und Saldenliste gegen die bereits eingereichten Erklärungen.
  • Die Einrichtung des Belegflusses und der Abstimmungen zwischen Buchhaltung und Erklärungen.
  • Den Kalibrierungsmonat mit den Rückfragen und Korrekturen, die dazugehören.

Das monatliche Honorar wird zu Beginn vereinbart — nach Belegvolumen, Zahl der Mitarbeiter, Umsatzsteuerregime und Umfang der Meldungen — und bleibt fest. Arbeiten, die nicht zur Übernahme gehören, etwa die Aufarbeitung eines Vorjahres, die Begleitung einer Betriebsprüfung oder ein schriftliches Steuergutachten, werden gesondert angeboten und von Ihnen freigegeben, bevor sie beginnen.

Was wir von Ihrem bisherigen Buchhalter anfordern

Die Liste, die wir in Ihrem Namen versenden. In den meisten Fällen ist die Übernahme damit nach einer einzigen Runde Schriftwechsel abgeschlossen.

Die Buchhaltung

  • Summen- und Saldenliste zum Übernahmestichtag, mit Einzelsalden
  • Journal, Inventarregister und Hauptbuch
  • Anlagenverzeichnis und Abschreibungsplan
  • Debitoren- und Kreditorenkonten mit offenen Posten
  • Bestandsaufstellung, falls die Gesellschaft Waren lagert

Meldungen und Personal

  • Die in den letzten 12 Monaten eingereichten Erklärungen, mit den Empfangsbestätigungen
  • Der zuletzt eingereichte Jahresabschluss mit dem Anhang
  • Die übermittelten SAF-T-Dateien und die zugrunde liegenden Umsatzsteuerjournale
  • Lohnunterlagen, Revisal und Personalakten, falls auch die Lohnabrechnung betreut wurde
  • Leasing-, Kredit- und Mietverträge, die in den Büchern erfasst sind

Die Unterlagen gehören der Gesellschaft und nicht dem Buchhalter, und die Verantwortung für Organisation und Führung der Buchhaltung bleibt beim Geschäftsführer (Art. 10 des Buchführungsgesetzes Nr. 82/1991). Stockt die Übergabe, werden die eingereichten Erklärungen und das Steuerkonto aus dem SPV heruntergeladen und die Bücher aus den Originalbelegen wieder aufgebaut.

Wann der richtige Zeitpunkt ist

Jedes Monatsende funktioniert. Der sauberste Stichtag ist der 31. Dezember, weil das Geschäftsjahr mit dem von der bisherigen Kanzlei eingereichten Jahresabschluss schließt. Der zweitsauberste liegt direkt nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung, wenn der Besteuerungszeitraum abgeschlossen ist und die Salden bereits mit der Erklärung abgeglichen wurden.

Keinen Sinn ergibt es, mit Unterlagen, die schon Rückstände haben, auf „einen besseren Zeitpunkt“ zu warten. Zinsen von 0,02 % und der Säumniszuschlag von 0,01 % pro Tag laufen ab dem Tag nach der Fälligkeit, nach Art. 174 und 176 des Steuerverfahrensgesetzbuchs (Codul de procedură fiscală), und eine fehlende Erklärung bereinigt sich nicht von selbst. Was bisher aufgelaufen ist, sehen Sie im Zins- und Säumniszuschlagsrechner.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Pflichten Ihre Gesellschaft im kommenden Monat hat, erstellen Sie sich Ihren Kalender der rumänischen Steuertermine: Sie wählen das Regime, den Umsatzsteuerzeitraum und ob Sie Mitarbeiter haben, und die Fristen erscheinen mit den genauen Daten.

Häufige Fragen

01Muss ich selbst mit meinem bisherigen Buchhalter sprechen?

Nein. Die Liste der zu übergebenden Unterlagen verschicken wir, und wir führen den Schriftwechsel, bis die Unterlagen vollständig sind. Bei Ihnen bleiben nur die Kündigung des Vertrags, falls dieser eine Kündigungsfrist vorsieht, und Ihre Bestätigung, dass wir die Unterlagen im Namen der Gesellschaft anfordern dürfen.

02Kann ich den Buchhalter mitten im Jahr wechseln?

Ja, und die Übernahme mitten im Jahr ist der Normalfall und nicht die Ausnahme. Wir benötigen die Summen- und Saldenliste zum Übernahmestichtag, die gesetzlichen Bücher, die bis dahin eingereichten Erklärungen und das Anlagenverzeichnis. Wir prüfen die Stimmigkeit der Salden, bevor wir die Übernahme bestätigen, denn eine beim Wechsel ungeklärte Differenz zieht sich bis in den Jahresabschluss.

03Was tun, wenn der bisherige Buchhalter nichts herausgibt?

Zwei Wege laufen parallel. Erstens: Die eingereichten Erklärungen, die Empfangsbestätigungen und das Steuerkonto werden mit Ihrer Vollmacht aus dem Virtuellen Privaten Raum heruntergeladen, die steuerliche Historie entsteht also ohne Mitwirkung der bisherigen Kanzlei neu. Zweitens: Die Originalbelege werden an der Quelle beschafft — Kontoauszüge, Lieferantenrechnungen, Rechnungen im nationalen System der elektronischen Rechnungsstellung — und die Bücher werden nach Art. 26 des Buchführungsgesetzes Nr. 82/1991 innerhalb von 30 Tagen ab Feststellung rekonstruiert. Die Verantwortung für Organisation und Führung der Buchhaltung liegt in jedem Fall beim Geschäftsführer.

04Werden die Meldungen im Monat des Wechsels unterbrochen?

Nein, sofern die SPV-Vollmacht vor der ersten von uns übernommenen Frist aktiv ist. Deshalb legen wir von Anfang an fest, ab welchem Monat wir einreichen und wer die Erklärungen für die früheren Zeiträume abgibt. Es gibt keinen „Übergangsmonat“, in dem Pflichten unerledigt bleiben.

05Was passiert mit Fehlern aus früheren Zeiträumen?

Sie sehen sie, bevor irgendetwas entschieden wird. Bei der Prüfung listen wir auf, was wir gefunden haben — fehlende Erklärungen, Differenzen zwischen Buchhaltung und Steuerkonto, ohne Beleg gezogene Vorsteuer — und geben Ihnen die Reihenfolge der Korrektur, die Frist und die Kosten schriftlich. Korrigiert wird über berichtigte Erklärungen, und Zinsen und Säumniszuschläge lassen sich vorab berechnen. In diesem Bereich beginnen wir nichts ohne Ihre Freigabe.

06Was kostet die Übernahme?

Sie wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Anforderung der Unterlagen, die Prüfung der Eröffnungsbilanz, die Einrichtung des Ablaufs und der Kalibrierungsmonat sind Teil des monatlichen Honorars, das zu Beginn vereinbart wird und fest bleibt. Gesondert angeboten werden nur Arbeiten außerhalb der Übernahme: die Aufarbeitung eines früheren Zeitraums, die Begleitung einer Betriebsprüfung oder ein schriftliches Steuergutachten.

07Bleibt dieselbe Person für mein Mandat zuständig?

Ja. Jede Gesellschaft hat eine feste Ansprechperson, die ihre Abläufe kennt und direkt antwortet; den steuerlichen Teil führen unsere zugelassenen Steuerberater, Buchhaltung und Lohnabrechnung unsere Bilanzbuchhalter (CECCAR). Sie landen nie in einer Callcenter-Warteschleife und erklären Ihre Lage nicht jedes Mal von vorn.

Quellen und Rechtsgrundlage

  1. Buchführungsgesetz Nr. 82/1991 (Legea contabilității), neu veröffentlicht — Art. 10 — die Verantwortung für Organisation und Führung der Buchhaltung liegt beim Geschäftsführer; Art. 26 — Rekonstruktion verlorener, entwendeter oder zerstörter Buchhaltungsunterlagen innerhalb von 30 Tagen ab Feststellung.
  2. Steuerverfahrensgesetzbuch (Gesetz Nr. 207/2015), konsolidierte Fassung der ANAF — Art. 174 — Zinsen von 0,02 % pro Verzugstag; Art. 176 — Säumniszuschlag von 0,01 % pro Tag, fällig ab dem Tag nach der Frist bis zur Zahlung.

Die Angaben oben sind allgemeiner Natur und geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung wieder. Sie ersetzen keine Prüfung der konkreten Situation Ihres Unternehmens.

Sagen Sie uns, was Ihr Unternehmen in Rumänien tut. Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Antwort innerhalb eines Werktages. Kein Telefonat nötig, keine Reise, nichts vorzubereiten — drei Sätze genügen.

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