Müssen Sie sich in Rumänien für die Umsatzsteuer registrieren?
Ein Ein-Minuten-Check für Unternehmen mit Sitz außerhalb Rumäniens: zwei Fragen, eine orientierende Antwort und der Registrierungsweg, der für Sie gilt — auf Basis der Fälle, mit denen wir täglich arbeiten.
- 2 Fragen
- Ergebnis auf dem Bildschirm
- Keine personenbezogenen Daten nötig
Orientierendes Ergebnis auf Basis Ihrer Angaben — keine Steuerberatung. Wir bestätigen Ihre Position schriftlich; das Erstgespräch ist kostenlos.
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Wie dieser Check funktioniert
Der Check deckt die Umsätze ab, die ein ausländisches Unternehmen in Rumänien am häufigsten registrierungspflichtig machen: Ware in einem Lager, örtliche Verkäufe, Verbringungen und Erwerbe von Waren, Fernverkäufe, Montage- und Bauleistungen, Einfuhren und B2B-Dienstleistungen. Er folgt derselben Erstanalyse, die wir vor jeder Registrierung durchführen.
Ihre Verträge kann er nicht lesen. Reihengeschäfte, Einfuhren, Marktplatzprogramme und eine mögliche feste Niederlassung brauchen einen genaueren Blick — dafür ist das kostenlose Erstgespräch da.
Häufige Fragen
01Brauche ich eine rumänische USt-Nummer, wenn ich Ware nur aus einem anderen EU-Land an rumänische Unternehmen versende?
In der Regel nicht. Ware, die aus einem anderen Mitgliedstaat an ein umsatzsteuerlich registriertes rumänisches Unternehmen versendet wird, ist eine innergemeinschaftliche Lieferung aus Ihrem Land, und Ihr Kunde versteuert den Erwerb in Rumänien. Das Bild ändert sich, wenn die Ware zuvor in Rumänien gelagert wird oder wenn Sie außerhalb des One-Stop-Shops auch an Verbraucher verkaufen.
02Gibt es eine Umsatzschwelle, bevor sich ein ausländisches Unternehmen registrieren muss?
Nein. Die rumänische Kleinunternehmerschwelle gilt nur für in Rumänien ansässige Unternehmen. Für ein im Ausland ansässiges Unternehmen ohne feste Niederlassung hier begründet der erste steuerbare Umsatz in Rumänien die Pflicht, unabhängig von seinem Wert.
03Braucht ein britisches, schweizerisches oder US-amerikanisches Unternehmen einen Fiskalvertreter in Rumänien?
Ja. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union — seit dem Brexit auch im Vereinigten Königreich — registrieren sich für die rumänische Umsatzsteuer über einen Fiskalvertreter, der für sie verpflichtend ist. EU-Unternehmen registrieren sich direkt und bestellen einen Vertreter nur, wenn sie es wollen.
04Wie verlässlich ist das Ergebnis dieses Checks?
Es ist orientierend. Die Standardfälle bildet es richtig ab, aber es kann weder Ihre Verträge noch Ihre Logistik lesen. Einfuhren, Reihengeschäfte, Marktplatzprogramme und eine mögliche feste Niederlassung brauchen einen genaueren Blick. Wir bestätigen die Position schriftlich, und das Erstgespräch ist kostenlos.
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Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Antwort innerhalb eines Werktages. Kein Telefonat nötig, keine Reise, nichts vorzubereiten — drei Sätze genügen.

