Die rumänischen Steuertermine Ihrer Gesellschaft, mit genauen Daten
Wählen Sie das Besteuerungsregime, die Umsatzsteuerperiode und einige Angaben zum Betrieb. Sie erhalten alle Termine des Jahres, jeweils mit dem gesetzlichen Datum und dem Datum, an dem die Erklärung nach Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage tatsächlich fällig ist. Herunterladen können Sie den Kalender als Excel-Datei, mit Ihrem Firmennamen auf dem ersten Blatt.
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- Genaue Daten statt „der 25."
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Geprüft von Silvia, Bilanzbuchhalterin (CECCAR) · aktualisiert
Das Werkzeug
- 54 bei der ANAF
Januar 2026
- 26MoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 26MoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 26MoD100Steuer auf die Einkünfte von Mikrounternehmen (D100)
- 30FrD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
Februar 2026
- 2MoD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
- 25MiD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25MiD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
März 2026
- 2MoD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 2MoD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
- 25MiD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25MiD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 30MoD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 31DiD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
April 2026
- 27MoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 27MoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 27MoD100Steuer auf die Einkünfte von Mikrounternehmen (D100)
- 30DoD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 30DoD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
Mai 2026
- 25MoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25MoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
Juni 2026
- 2DiD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 2DiD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
- 2DiD406SAF-T — Abschnitt Assets (Anlagenverzeichnis)
- 2DiSFJahresabschluss
- 25DoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25DoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 30DiD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 30DiD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
Juli 2026
- 27MoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 27MoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 27MoD100Steuer auf die Einkünfte von Mikrounternehmen (D100)
- 30DoD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 31FrD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
August 2026
- 25DiD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25DiD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 31MoD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 31MoD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
September 2026
- 25FrD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25FrD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 30MiD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 30MiD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
Oktober 2026
- 26MoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 26MoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 26MoD100Steuer auf die Einkünfte von Mikrounternehmen (D100)
- 30FrD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
November 2026
- 2MoD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
- 25MiD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 25MiD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
Dezember 2026
- 2MiD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 2MiD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
- 21MoD300Umsatzsteuererklärung (D300)
- 21MoD112Erklärung über Sozialbeiträge, Lohnsteuer und das Register der Versicherten (D112)
- 30MiD394Meldung der Inlandsumsätze (D394)
- 31DoD406SAF-T-Standarddatei für die Betriebsprüfung (D406)
Pflichten ohne festen Tag
Sie hängen nicht von einem Datum im Monat ab, sondern von jedem einzelnen Dokument oder jeder Sendung. In der Excel-Datei stehen sie auf dem zweiten Blatt.
- E-FACTURAÜbermittlung der Rechnungen über das nationale System RO e-Factura5 Arbeitstage ab dem Tag der Rechnungsausstellung (Dringlichkeitsverordnung Nr. 89/2025, ab 1. Januar 2026)
- E-TRANSPORTAnmeldung der Sendungen und Erhalt des UIT-CodesHöchstens 3 Kalendertage vor Beginn des Transports; der UIT-Code gilt 5 Kalendertage, bei innergemeinschaftlichen Erwerben 15 Tage (Dringlichkeitsverordnung Nr. 41/2022, Art. 11)
Als Excel herunterladen
Die Datei enthält den Kalender von oben, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer E-Mail-Adresse auf dem ersten Blatt.
Verwendete Sätze und Regeln
- Tag 15
- 15Intrastat, beim Nationalen Institut für Statistik
- Tag 25
- 25D300, D390, D112, D100 — Abgabe und Zahlung
- Tag 30
- 30D394; im Februar der letzte Tag des Monats
- Letzter Tag des Monats
- 28–31SAF-T (D406), für den vorangegangenen Zeitraum
Wie die Daten ermittelt werden
Jeder Termin geht von dem Datum aus, das im Gesetz steht: der 25. für die Umsatzsteuererklärung und die Lohnmeldung, der 30. für die Inlandsmeldung D394, der letzte Tag des Monats für SAF-T, der 15. für Intrastat. Dazu kommt Art. 75 des Steuerverfahrensgesetzbuchs (Codul de procedură fiscală): Eine Frist, die auf einen arbeitsfreien Tag fällt, verlängert sich bis zum Ende des ersten folgenden Arbeitstags. Deshalb zeigt der Kalender zu jeder Pflicht sowohl das gesetzliche Datum als auch das Datum, an dem Sie tatsächlich einreichen.
Der Dezember hat eine eigene Regel. Nach Art. 155 Abs. 2 des Steuerverfahrensgesetzbuchs werden am 25. Dezember fällige Beträge bis zum 21. Dezember gezahlt, und ist der 21. kein Arbeitstag, bis zum letzten Arbeitstag davor. Die Dezember-Zeilen sind gesondert gekennzeichnet.
Gesetzliche Feiertage sind die in Art. 139 des rumänischen Arbeitsgesetzbuchs (Codul muncii) aufgezählten, einschließlich des orthodoxen Osterfests und des Pfingstfests, für jedes Jahr berechnet.
Was der Kalender nicht abdeckt
Pflichten, die an jedes einzelne Dokument oder jede Sendung anknüpfen, haben keinen festen Tag: RO e-Factura läuft ab der Ausstellung jeder Rechnung, RO e-Transport ab jeder Sendung. Sie stehen mit ihren eigenen Fristen unter dem Kalender.
Branchenpflichten bleiben ebenfalls außerhalb der Liste — Verbrauchsteuern, Glücksspiel, Konzessionsabgaben — ebenso die Sondererklärung zur Umsatzsteuer (D301), die Einkommensteuererklärung natürlicher Personen und jede Frist, die individuell durch Steuerbescheid oder Ratenzahlungsplan gesetzt wurde. Hat Ihre Gesellschaft eine davon, sagen Sie uns Bescheid, und wir ergänzen den Kalender.
Der Kalender gilt für Gesellschaften mit doppelter Buchführung. Für rumänische Einzelunternehmer (PFA) ist die einheitliche Erklärung (Declarația unică) maßgeblich, fällig am 25. Mai des Folgejahres nach Art. 122 Abs. 3 des Steuergesetzbuchs (Codul fiscal).
Häufige Fragen
01Was passiert, wenn ein Termin auf einen Samstag oder einen Feiertag fällt?
Er verschiebt sich. Nach Art. 75 des Steuerverfahrensgesetzbuchs werden steuerliche Fristen nach den Regeln der Zivilprozessordnung berechnet, und eine Frist, die an einem Feiertag oder an einem arbeitsfreien Tag endet, verlängert sich bis zum Ende des ersten folgenden Arbeitstags. Der Kalender wendet das automatisch an und kennzeichnet die verschobenen Zeilen, sodass Sie das gesetzliche und das tatsächliche Datum nebeneinander sehen.
02Warum erscheint der 21. Dezember statt des 25. Dezember?
Weil Art. 155 Abs. 2 des Steuerverfahrensgesetzbuchs vorsieht, dass am 25. Dezember fällige Beträge bis einschließlich 21. Dezember gezahlt werden. Es ist der einzige Termin im Jahr, der nach vorn und nicht nach hinten rückt. Fällt der 21. Dezember auf einen arbeitsfreien Tag, wird der letzte Arbeitstag davor maßgeblich.
03Müssen Erklärungen auch in Monaten ohne Umsätze abgegeben werden?
Bei den meisten ja. Die Umsatzsteuererklärung, die Meldung D394 und die SAF-T-Datei werden auch als Nullmeldung abgegeben, solange die Gesellschaft registriert ist und die Pflicht nicht aufgehoben wurde. Die Ausnahme ist die Zusammenfassende Meldung D390: Sie wird nur für Zeiträume mit tatsächlichen innergemeinschaftlichen Umsätzen abgegeben — deshalb erscheint sie im Kalender nur, wenn Sie dieses Kästchen setzen.
04Was steht in der Excel-Datei?
Das erste Blatt enthält alle Termine des Jahres, nach Monaten gruppiert, mit dem tatsächlichen Abgabedatum, dem gesetzlichen Datum, dem Code und der vollständigen Bezeichnung der Erklärung, dem abgedeckten Zeitraum, der Behörde, bei der sie einzureichen ist, und der Rechtsgrundlage. Das zweite Blatt enthält die Pflichten ohne festen Tag — RO e-Factura und RO e-Transport — sowie einen Hinweis auf die Grenzen des Kalenders. Firmenname und E-Mail-Adresse, die Sie eingeben, stehen auf dem ersten Blatt, damit erkennbar ist, für wen die Datei erstellt wurde.
05Folgt der Kalender den Gesetzesänderungen?
Die Daten werden nach den Regeln berechnet, die zu dem auf der Seite angegebenen Prüfdatum gelten. Ändert sich eine Regel, aktualisieren wir das Werkzeug und das Prüfdatum. Für das laufende Jahr bleibt der von der ANAF veröffentlichte Kalender der steuerlichen Pflichten die amtliche Quelle, und jeder Termin sollte vor der Abgabe dort gegengeprüft werden.
06Und wenn meine Gesellschaft weitere Pflichten hat?
Beschreiben Sie die Gesellschaft im Formular unten. Wir ergänzen den Kalender um Branchenpflichten — Verbrauchsteuern, Glücksspiel, Konzessionsabgaben, die Sondererklärung zur Umsatzsteuer — und wenn wir zusammenarbeiten, führen wir den Kalender selbst: Wir erstellen jede Erklärung, prüfen sie gegen und reichen sie fristgerecht ein, und Sie erhalten die amtliche Empfangsbestätigung.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Steuergesetzbuch (Gesetz Nr. 227/2015), konsolidierte Fassung der ANAF — Art. 323 (Umsatzsteuererklärung), Art. 325 (Zusammenfassende Meldung), Art. 147 (D112), Art. 56 (Steuer der Mikrounternehmen), Art. 41 und 42 (Körperschaftsteuer), Art. 132 und 231 (Informationsmeldungen), Art. 462, 467 und 472 (kommunale Steuern).
- Steuerverfahrensgesetzbuch (Gesetz Nr. 207/2015), konsolidierte Fassung der ANAF — Art. 75 — eine Frist, die an einem arbeitsfreien Tag endet, läuft bis zum ersten folgenden Arbeitstag; Art. 155 Abs. 2 — am 25. Dezember fällige Beträge werden bis zum 21. Dezember gezahlt; Art. 59^1 — die SAF-T-Meldepflicht.
- Buchführungsgesetz Nr. 82/1991, neu veröffentlicht — Art. 36 Abs. 1 — der Jahresabschluss wird innerhalb von 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht.
- ANAF — Kalender der steuerlichen Pflichten des laufenden Jahres — Die amtliche Quelle für das laufende Jahr. Prüfen Sie diesen Kalender vor jeder Abgabe dort gegen.
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