Intrastat-Schwellenwerte in der EU 2026: alle 27 Mitgliedstaaten
Jeder Mitgliedstaat legt seine Befreiungsschwelle selbst fest, getrennt für Eingang und Versendung, und 12 der 27 haben sie für 2026 geändert. Rumänien bleibt bei 1.000.000 RON je Verkehrsrichtung. Die Tabelle nennt Schwelle, Meldefrist und nationale Quelle für jedes Land.
Daten geprüft am · Geprüft von Silvia, Bilanzbuchhalterin (CECCAR)
In Zahlen
- 27Mitgliedstaatendazu Nordirland in einer eigenen Zeile, außerhalb der EU.
- 2VerkehrsrichtungenEingang und Versendung werden getrennt geprüft. Wer eine Schwelle überschreitet, ist in der anderen Richtung nicht meldepflichtig.
- 12Staaten haben für 2026 eine Schwelle geändertBulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Slowenien, Ungarn, Zypern.
- 4Staaten ohne veröffentlichte EingangsschwelleFinnland und Estland erheben den Eingang nicht mehr; Frankreich und die Niederlande bestimmen die Meldepflichtigen per Bescheid.
Intrastat-Schwellenwerte 2026 nach Ländern
Jährliche Befreiungsschwellen in Landeswährung, je Verkehrsrichtung. Geben Sie den Ländernamen oder den zweistelligen Code ein.
| Land | Code | Eingang | Versendung | Frist (Folgemonat) | Hinweis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rumänien | RO | 1.000.000 RON | 1.000.000 RON | 15. des Monats | INS-Anordnung Nr. 1604/2025. Statistischer Wert ab 10 Mio. RON (Eingang) und 20 Mio. RON (Versendung). | INS, Ordinul nr. 1604/2025 |
| Belgien | BE | 1.500.000 EUR | 1.000.000 EUR | 20. des Monats | Erweiterte Meldung ab 25 Mio. EUR je Verkehrsrichtung. | Nationale Bank van België |
| Bulgarien | BG | 899.874 EUR | 1.150.407 EUR | 14. des Monats | Euro seit 1. Januar 2026; festgelegt als 1.760.000 BGN und 2.250.000 BGN, zuvor 1,7 und 2,2 Mio. BGN. | NSI / NRA Bulgaria |
| Dänemark | DK | 42.000.000 DKK | 11.800.000 DKK | veröffentlichter Kalender, zwei Gruppen | Angehoben von 41 Mio. und 11,3 Mio. DKK. Die beiden Meldegruppen haben unterschiedliche Termine. | Danmarks Statistik |
| Deutschland | DE | 3.000.000 EUR | 1.000.000 EUR | 10. Arbeitstag | Werte gelten seit dem Berichtsmonat Januar 2025. | Statistisches Bundesamt |
| Estland | EE | Nicht erhoben | 325.000 EUR | 14. des Monats | Eingang wird seit 2025 nicht mehr erhoben. Versendungsschwelle von 350.000 EUR gesenkt. | Statistikaamet |
| Finnland | FI | Nicht erhoben | 800.000 EUR | 10. Arbeitstag | Die Eingangsmeldung endete mit dem Berichtsmonat Dezember 2025. | Tulli (Finnish Customs) |
| Frankreich | FR | Auf Bescheid | Auf Bescheid | 10. Arbeitstag | EMEBI-Erhebung: Es melden nur Unternehmen, die das Schreiben des Zolls erhalten haben. | Douane (DGDDI) |
| Griechenland | GR | 250.000 EUR | 90.000 EUR | 26. des Monats | Eingang: angehoben von 200.000 EUR (AADE-Rundschreiben E.2003/2026). | AADE, E.2003/2026 |
| Irland | IE | 750.000 EUR | 750.000 EUR | 23. des Monats | Revenue | |
| Italien | IT | 2.000.000 EURje Quartal, Monatsmeldung | Keine Befreiung | 25. des Monats | Erwerbe (INTRA-2 bis): Monatsmeldung erst ab 2 Mio. EUR in einem der letzten vier Quartale; bis 2025 waren es 350.000 EUR. Lieferungen (INTRA-1 bis): immer abzugeben, monatlich über 50.000 EUR je Quartal. | Andersen Italia (Det. ADM 84415/2026)Fachquelle |
| Kroatien | HR | 450.000 EUR | 300.000 EUR | 15. des Monats | Državni zavod za statistiku | |
| Lettland | LV | 380.000 EUR | 220.000 EUR | 10. des Monats | Angehoben von 350.000 und 200.000 EUR. Einige Anbietertabellen zeigen noch die Werte von 2025. | ASD Group (CSP)Fachquelle |
| Litauen | LT | 600.000 EUR | 400.000 EUR | 10. Arbeitstag | Eingang: angehoben von 570.000 EUR. | Meridian Global ServicesFachquelle |
| Luxemburg | LU | 250.000 EUR | 200.000 EUR | 16. Arbeitstag | Unterhalb der Schwellen erteilt STATEC die Befreiung auf Antrag. Der 16. Arbeitstag gilt für die Online-Abgabe. | STATEC |
| Malta | MT | 700 EUR | 700 EUR | 10. Arbeitstag | Die 700 EUR gelten für Eingang und Versendung zusammen: Praktisch meldet jeder Händler. | NSO Malta |
| Niederlande | NL | Auf Bescheid | Auf Bescheid | 10. Arbeitstag | Keine veröffentlichte Schwelle: Das CBS schreibt die meldepflichtigen Unternehmen an. | CBS |
| Österreich | AT | 5.000.000 EUR | 1.200.000 EUR | 10. Arbeitstag | 2025 lagen beide Schwellen bei 1,1 Mio. EUR. | Statistik Austria |
| Polen | PL | 6.000.000 PLN | 2.800.000 PLN | 10. des Monats | Detailschwellen: 105 Mio. PLN (Eingang), 148 Mio. PLN (Versendung). | GUS |
| Portugal | PT | 650.000 EUR | 600.000 EUR | 15. des Monats | Festland und Azoren. Madeira: 50.000 EUR je Verkehrsrichtung. | INE |
| Schweden | SE | 15.000.000 SEK | 12.000.000 SEK | 10. Arbeitstag | SCB | |
| Slowakei | SK | 1.000.000 EUR | 1.000.000 EUR | 15. des Monats | Land- und Ernährungswirtschaft: 200.000 EUR (Eingang), 400.000 EUR (Versendung). | Štatistický úrad SR |
| Slowenien | SI | 300.000 EUR | 280.000 EUR | 15. des Monats | Angehoben von 240.000 und 270.000 EUR. | SURS |
| Spanien | ES | 400.000 EUR | 400.000 EUR | 12. des Monats | Agencia Tributaria | |
| Tschechien | CZ | 15.000.000 CZK | 15.000.000 CZK | 12. Arbeitstag | 12. Arbeitstag bei elektronischer Abgabe, 10. Arbeitstag auf Papier. | Celní správa ČRFachquelle |
| Ungarn | HU | 500.000.000 HUF | 200.000.000 HUF | 15. des Monats | Angehoben von 400 Mio. und 160 Mio. HUF. | KSH |
| Zypern | CY | 380.000 EUR | 75.000 EUR | 10. des Monats | Eingang: angehoben von 350.000 EUR. | Meridian Global ServicesFachquelle |
| Nordirlandaußerhalb der EU | XI | 500.000 GBP | 250.000 GBP | 21. des Monats | Nur Waren, die zwischen Nordirland und den EU-Mitgliedstaaten bewegt werden. | HMRC (UK Trade Info) |
Kein Land entspricht dem Filter.
Hinterlegte Zeilen: keine feste Jahresschwelle. „Fachquelle“ kennzeichnet Werte, die wir auf der Seite der nationalen Behörde selbst nicht lesen konnten.
Was sich von 2025 auf 2026 geändert hat
Aus demselben Datensatz erzeugt: nur die Staaten, bei denen sich mindestens ein Wert bewegt hat. Die meisten Änderungen betreffen den Eingang.
| Land | Eingang: 2025 → 2026 | Versendung: 2025 → 2026 |
|---|---|---|
| Bulgarien BG | 1.700.000 BGN 899.874 EUR | 2.200.000 BGN 1.150.407 EUR |
| Dänemark DK | 41.000.000 DKK 42.000.000 DKK | 11.300.000 DKK 11.800.000 DKK |
| Estland EE | unverändert | 350.000 EUR 325.000 EUR |
| Finnland FI | 800.000 EUR Nicht erhoben | unverändert |
| Griechenland GR | 200.000 EUR 250.000 EUR | unverändert |
| Italien IT | 350.000 EUR (je Quartal, Monatsmeldung) 2.000.000 EUR (je Quartal, Monatsmeldung) | unverändert |
| Lettland LV | 350.000 EUR 380.000 EUR | 200.000 EUR 220.000 EUR |
| Litauen LT | 570.000 EUR 600.000 EUR | unverändert |
| Österreich AT | 1.100.000 EUR 5.000.000 EUR | 1.100.000 EUR 1.200.000 EUR |
| Slowenien SI | 240.000 EUR 300.000 EUR | 270.000 EUR 280.000 EUR |
| Ungarn HU | 400.000.000 HUF 500.000.000 HUF | 160.000.000 HUF 200.000.000 HUF |
| Zypern CY | 350.000 EUR 380.000 EUR | unverändert |
Wann die Intrastat-Meldepflicht beginnt
Die Schwelle wird zweimal geprüft. Zuerst am Vorjahr: Ein Unternehmen, dessen Eingänge oder Versendungen 2025 über der Schwelle lagen, meldet ab Januar 2026. Dann am laufenden Jahr: Wer die Schwelle im Lauf des Jahres 2026 überschreitet, meldet ab dem Monat, in dem der kumulierte Wert sie übersteigt. Die meisten Mitgliedstaaten wenden beide Prüfungen an, je Verkehrsrichtung, auf den Rechnungswert der Waren ohne Umsatzsteuer.
Die rumänische Regel steht in der Anordnung Nr. 1604/2025 des Nationalen Statistikinstituts (Amtsblatt Nr. 1022 vom 5. November 2025). Wirtschaftsbeteiligte, deren Warenverkehr 2025 in einer Richtung die Schwelle von 2025 überschritten hat, melden ab dem Berichtsmonat Januar 2026. Wer seit Beginn des Jahres 2026 kumuliert 1.000.000 RON überschreitet, meldet ab dem Monat der Überschreitung, getrennt je Verkehrsrichtung. Für die Monate davor wird nichts nachgemeldet.
Drei Systeme funktionieren anders. Frankreich und die Niederlande veröffentlichen keine Schwelle: Es melden nur Unternehmen, die ein Schreiben des Zolls (die französische EMEBI-Erhebung) oder des CBS (Niederlande) erhalten. Italien kennt keine Jahresbefreiung: Die Meldung INTRA-1 bis für Lieferungen ist immer abzugeben, monatlich über 50.000 EUR je Quartal und sonst vierteljährlich, während die monatliche Meldung INTRA-2 bis für Erwerbe nur fällig wird, wenn die Erwerbe in mindestens einem der vier vorangegangenen Quartale 2.000.000 EUR erreicht haben. Die Slowakei hat ihre Meldepflichtigen für 2026 anhand des Zeitraums Oktober 2024 bis September 2025 bestimmt, nicht anhand des Kalenderjahres.
Wer einmal meldepflichtig ist, bleibt es mindestens bis zum Jahresende, und Monate ohne Warenbewegung werden als Nullmeldung abgegeben.
Rumänien: Worauf ein ausländisches Unternehmen mit Ware in einem rumänischen Lager achten muss
Ausländische Verkäufer trifft vor allem der Eingang. Wer eigene Ware aus einem Lager in Deutschland, Österreich oder Polen in ein Logistikzentrum in Rumänien verbringt, hat einen Eingang in Rumänien, gemeldet unter der rumänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, obwohl nichts verkauft wurde. Mit 1.000.000 RON im Jahr, rund 200.000 EUR, hat Rumänien eine der niedrigsten Eingangsschwellen der Tabelle; ein Händler, der das Lager eines Marktplatzes beliefert, überschreitet sie in wenigen Monaten.
Dieselbe Bewegung ist im Abgangsstaat eine Versendung und wird dort an der Versendungsschwelle gemessen: 1.000.000 EUR in Deutschland, 1.200.000 EUR in Österreich, 2.800.000 PLN in Polen. Eine einzige Umlagerung kann also an beiden Enden eine Intrastat-Meldepflicht auslösen.
Zwei weitere rumänische Schwellen bestimmen den Umfang der Meldung: Über 10.000.000 RON im Eingang oder 20.000.000 RON in der Versendung pro Jahr ist zusätzlich der statistische Wert anzugeben (Begründungsvermerk des INS zu den Schwellen 2026). Die Meldung geht an das Nationale Statistikinstitut, nicht an die Steuerverwaltung ANAF, bis zum 15. des Folgemonats, und ihre Summen werden mit der Zusammenfassenden Meldung D390 abgeglichen.
Wir verfolgen beide Verkehrsrichtungen Monat für Monat gegen die Schwelle und geben die Meldung ab: siehe Intrastat in Rumänien. Gibt es die rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nicht, beginnt alles mit der Umsatzsteuer-Registrierung für Nichtansässige.
Warum die Eingangsschwellen immer weiter steigen
Seit 2022 tauschen die nationalen Statistikämter nach der Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken ihre Einzeldaten zu den Intra-EU-Ausfuhren aus (Mikrodatenaustausch, Nachfolger des Pilotprojekts SIMSTAT). Was Deutschland als Versendung nach Rumänien erhebt, erreicht das rumänische Statistikinstitut als Spiegeldatum für denselben Eingang.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, Anhang V, zieht daraus die Konsequenz: Die ausgetauschten Ausfuhrdaten müssen mindestens 95 % des Wertes der Intra-EU-Ausfuhren jedes Staates abdecken, während für die Einfuhren keine Mindestabdeckung mehr gilt. Die Staaten dürfen beim Eingang weniger erheben. Finnland hat die Eingangsmeldung mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 beendet, Estland schon 2025; Österreich hat die Eingangsschwelle auf 5.000.000 EUR angehoben; Italien ist von 350.000 EUR auf 2.000.000 EUR je Quartal gegangen, und die italienische Zollagentur nennt als Grund die Mikrodaten und die Daten aus der elektronischen Rechnungsstellung.
Die Versendungsschwellen bewegen sich wenig, und die estnische ist gesunken, von 350.000 auf 325.000 EUR. Wer aus der Eingangsmeldung herausfällt, sollte für die Versendung nicht dasselbe annehmen.
Häufige Fragen
01Wie hoch ist die Intrastat-Schwelle in Rumänien 2026?
1.000.000 RON für den Eingang und 1.000.000 RON für die Versendung, getrennt geprüft (INS-Anordnung Nr. 1604/2025). Wer 2025 die Schwelle von 2025 überschritten hat, meldet ab Januar 2026; wer die Schwelle im Lauf des Jahres 2026 überschreitet, meldet ab dem Monat der Überschreitung. Die Meldung geht bis zum 15. des Folgemonats an das Nationale Statistikinstitut.
02Welche EU-Staaten haben ihre Intrastat-Schwellen für 2026 geändert?
12 von 27: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Slowenien, Ungarn, Zypern. Die meisten Änderungen heben die Eingangsschwelle an. Finnland erhebt den Eingang gar nicht mehr, Estland hat die Versendungsschwelle auf 325.000 EUR gesenkt, und Bulgarien gibt seine Schwellen jetzt in Euro an.
03Welche Länder haben keine feste Intrastat-Schwelle?
Frankreich und die Niederlande: Es melden nur Unternehmen, die von der Behörde angeschrieben wurden (EMEBI-Erhebung in Frankreich, Schreiben des CBS in den Niederlanden). Italien kennt keine Jahresbefreiung, die Pflicht hängt an den Meldungen INTRA-1 bis und INTRA-2 bis. Finnland und Estland erheben den Eingang nicht mehr bei den Unternehmen, dort bleibt nur die Versendungsschwelle.
04Wird die Schwelle je Verkehrsrichtung oder auf den Gesamtumsatz geprüft?
Je Verkehrsrichtung, in allen Staaten außer Malta, wo die 700 EUR Eingang und Versendung zusammenfassen. Ein Unternehmen mit 4.000.000 RON Eingang und 300.000 RON Versendung in Rumänien meldet nur den Eingang. Maßgeblich ist der Rechnungswert der Waren ohne Umsatzsteuer, kumuliert über das Kalenderjahr, in Landeswährung.
05Wir sind in mehreren Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registriert. Welche Schwelle gilt?
Jede für sich. Intrastat folgt der umsatzsteuerlichen Registrierung in dem Staat, in dem die Ware ankommt oder den sie verlässt. Ein Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in Deutschland, Polen und Rumänien prüft seine Bewegungen also gegen drei Schwellenpaare. Eine Umlagerung zwischen zwei dieser Staaten ist im einen eine Versendung und im anderen ein Eingang.
06Warum liegen die Eingangsschwellen in vielen Staaten über den Versendungsschwellen?
Weil die Statistikämter nach der Verordnung (EU) 2019/2152 inzwischen die Ausfuhrdaten der anderen Staaten erhalten. Die ausgetauschten Ausfuhrdaten müssen mindestens 95 % der Intra-EU-Ausfuhren jedes Staates abdecken, für die Einfuhren gilt keine Mindestabdeckung mehr. Die Staaten können die Eingangsmeldung anheben oder abschaffen und die Einfuhren aus den Versendungsdaten der Partner ableiten.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Nationale Statistikämter und Zollbehörden der 27 Mitgliedstaaten (in jeder Tabellenzeile verlinkt)
- INS-Anordnung Nr. 1604/2025 über die Intrastat-Schwellen 2026 (rumänisches Amtsblatt Nr. 1022/5.11.2025)
- Begründungsvermerk des INS zu den Schwellen 2026 (Befreiung und statistischer Wert)
- Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, Anhang V (Intra-EU-Warenverkehr)
- Eurostat, internationaler Warenverkehr: Referenzmetadaten
- Pincvision, Intrastat-Schwellen und Fristen 2026 (Whitepaper, 25. Februar 2026) (nur zur Gegenprüfung)
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